Bitte beachten Sie folgenden Ablauf
Wenn Sie selbst oder eines Ihrer Familienmitglieder eine logopädische Behandlung benötigen, wenden Sie sich bitte an ihren Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Internist oder auch Kieferorthopäde bzw. Zahnarzt) und bitten ihn, nach entsprechender Untersuchung eine Verordnung für Logopädie auszustellen.
Für alle Ärzte, mit Ausnahme von Kieferorthopäden oder Zahnärzten, die z.B. auch ein normales Arzneimittelrezept verwenden können, ist das Formular Nr. 14 verbindlich vorgeschrieben. Es muss vollständig ausgefüllt und von uns auf die Richtigkeit aller Einträge hin überprüft werden. Ihr verordnender Arzt kann hierfür gerne mit uns Rücksprache nehmen.
Der folgende organisatorische Ablauf erspart Ihnen unnötige Wege und erleichtert Ihrem Arzt und uns die Zusammenarbeit:
- Ihr Arzt hält logopädische Begleitung für Sie oder Ihr Kind für erforderlich und hat das mit Ihnen besprochen.
- Sie vereinbaren telefonisch einen ersten Termin mit uns.
- Sie lassen sich daraufhin ein Rezept von Ihrem Arzt ausstellen und zwar frühestens 14 Tage vor Ihrem ersten Termin, da Ihre Verordnung sonst nicht mehr gültig ist.
Absagen, die mindesten 24 Stunden vor Ihrem vereinbarten Termin bei uns eingehen, lassen für Sie keinerlei Kosten entstehen.