Bitte beachten Sie folgenden Ablauf

Wenn Sie selbst oder eines Ihrer Familienmitglieder eine logopädische Behandlung benötigen, wenden Sie sich bitte an ihren  Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Internist oder auch Kieferorthopäde bzw. Zahnarzt) und bitten ihn, nach entsprechender Untersuchung eine Verordnung für Logopädie auszustellen.

Für alle Ärzte, mit Ausnahme von Kieferorthopäden oder Zahnärzten, die z.B. auch ein normales Arzneimittelrezept verwenden können, ist das Formular Nr. 14 verbindlich vorgeschrieben. Es muss vollständig ausgefüllt und von uns auf die Richtigkeit aller Einträge hin überprüft werden. Ihr verordnender Arzt kann hierfür gerne mit uns Rücksprache nehmen.

Der folgende organisatorische Ablauf  erspart Ihnen unnötige Wege und erleichtert Ihrem Arzt und uns die Zusammenarbeit:

Absagen, die mindesten 24 Stunden vor Ihrem vereinbarten Termin bei uns eingehen, lassen für Sie keinerlei Kosten entstehen.